Im Bereich der schriftlichen Sprachmittlung geht es nicht nur um das reine Übersetzen von Texten. Je nach Dokumentart können weitere Leistungen erwünscht sein oder erforderlich werden. Hier ein Überblick darüber, was ich sonst noch für Sie tun kann:
Ein guter Text zeichnet sich nicht nur durch korrekte Übersetzung, sondern auch durch flüssige Lesbarkeit und die Abwesenheit jeglicher Fehler aus. Jeder Übersetzungsauftrag umfasst immer auch sorgfältiges Korrekturlesen. Diese Leistung kann aber auch gesondert für bereits bestehende Texte gewünscht sein. Damit sichergestellt wird, dass Ihre Dokumente nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich einwandfrei sind.
Für viele offizielle Vorgänge ist es erforderlich, dass Übersetzungen beglaubigt werden. Dank meiner Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Köln bin ich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen in meinen Arbeitssprachen zu bestätigen. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Ihre Dokumente bei Behörden, in rechtlichen Angelegenheiten oder für amtliche Verfahren verwendet werden sollen.
In manchen Fällen wird bei der Vorlage einer Übersetzung im Ausland zusätzlich eine Legalisation oder Apostille benötigt, mit der die Echtheit der Unterschrift der beglaubigenden Person gerichtlich bestätigt wird. Diese Legalisation oder Apostille kann ich für Sie beschaffen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn die von Ihnen gewünschte Sprachdienstleistung hier nicht aufgeführt ist. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um individuelle Lösungen für Ihre Anforderungen zu finden.
Zögern Sie nicht, anzufragen.
Deutschherrenstraße 87A
53177 Bonn