Hier finden Sie eine Auflistung der von meinem Übersetzungsbüro bearbeiteten Textsorten und Dokumentarten. Die Auflistung ist nicht erschöpfend.
Auf Wunsch werden die Übersetzungen auch beglaubigt (Ermächtigung durch das zuständige Oberlandesgericht) und können bei Bedarf auch mit einer Legalisation bzw. einer Apostille (abhängig von dem Land, in dem sie vorzulegen sind), die vom zuständigen Landgericht angebracht wird, versehen werden.
Dann sind Sie im Übersetzungsbüro Frieben-Safar richtig. Rufen Sie gerne an!
Deutschherrenstraße 87A
53177 Bonn